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AGGLOVERKEHR KREUZLINGEN-KONSTANZ WIRD MIT BUNDESGELDERN GEFÖRDERT

Der Regierungsrat hat die Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton Thurgau sowie dem Verein Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz genehmigt. Es handelt sich um die zweite Generation des Agglomerationsprogramms Kreuzlingen-Konstanz im Bereich Verkehr und Siedlung.

Im Rahmen der Agglomerationspolitik stellt der Bund Beiträge an die Investitionen im Agglomerationsverkehr in Aussicht. Er verlangt dafür die Schaffung von Agglomerationsprogrammen im Bereich Siedlung und Verkehr. Das von den beteiligten Gemeinden der internationalen Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz erarbeitete Programm für die zweite Generation der Agglomerationsprogramme hat der Bund gutgeheissen. Er wird die baureifen Massnahmen im Infrastrukturbereich künftig mit 35 Prozent, in der Höhe von 5,27 Mio. Franken teilfinanzieren. Die vom Regierungsrat genehmigte Leistungsvereinbarung regelt die Beteiligung des Bundes an der Umsetzung der Massnahmen des Agglomerationsprogramms. Der Regierungsrat ermächtigt die Vorsteherin des Departements für Bau und Umwelt, die Leistungsvereinbarung und zu einem späteren Zeitpunkt auch die darauf basierenden Finanzierungsvereinbarungen zu unterzeichnen.

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