Die Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz
Das Einzugsgebiet der Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz ist von der Eidgenossenschaft vorgegeben und umfasst als eigenständiger Verein zehn Städte und Gemeinden: auf Schweizer Seite Kreuzlingen, Tägerwilen, Gottlieben, Bottighofen, Münsterlingen, Lengwil und Kemmental und auf deutscher Seite Konstanz, Reichenau und Allensbach. Träger sind auch der Kanton Thurgau, der Landkreis Konstanz und der Regionalverband Hochrhein-Bodensee. Die Regionalplanungsgruppe Kreuzlingen ist seit geraumer Zeit assoziiertes Mitglied und unterstützt die Agglomeration.
Konkrete Umsetzungsbeispiele
In Kreuzlingen-Konstanz werden seit einigen Jahren die Massnahmen der zweiten und dritten Generation (AP2 und AP3) umgesetzt oder vorbereitet, zum Beispiel: Umgestaltung und Aufwertung Rheinsteig in Konstanz, Radweg Gottlieberzoll-Tägerwilen, Busspur vor Ziilkreisel in Kreuzlingen, Fahrradparksysteme in Kreuzlingen und Konstanz, Kreisel Scheidwegkreuzung in Münsterlingen, Sanierung Romanshornerstrasse in Kreuzlingen und anderes mehr.
Gutes Beispiel für eine bereits umgesetzte Massnahme eines früheren Agglomerationsprogramms in Konstanz: der Radweg am Rheinsteig.
Zukunftsbild entwickelt
2024 wurden vom Verein Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz unter Mitwirkung der Städte und Gemeinden, dem Kanton Thurgau sowie dem Landkreis Konstanz und dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee das Zukunftsbild weiterentwickelt, der Handlungsbedarf eruiert, die Teilstrategien festgelegt und die Massnahmen entwickelt.
→ Erfahren Sie mehr über die Schweizer Agglomerationspolitik (Aggloverkehr Schweiz, fünf Generationen der Aggloprogramme, Mitfinanzierung Bund)
→ Hier geht's zu den Detailinformationen des Agglomerationsprogramm der 5. Generation (AP5): Hauptbericht, Abbildungsband, Massnahmenblätter, Termine, Mitwirkungsformular